Mess- & Regeltechnik

Wir lesen, tauschen und dokumentieren Wasserzähler, Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler in Dresden und Umgebung.

Leistungsumfang

Was wir für Sie tun.

Wasserzähler ablesen

Jährliche Ablesung für Heiz- und Betriebskostenabrechnung.
Kalt- und Warmwasser.

Wasserzähler tauschen

Eichpflicht: Kaltwasser alle 6 Jahre, Warmwasser alle 5 Jahre. Wir tauschen fristgerecht und dokumentieren.

Wärmemengenzähler

Installation, Ablesung und Wartung von Wärmemengenzählern für die Heizkostenabrechnung nach HKVO.

Heizkostenverteiler

Montage und Ablesung von Heizkostenverteilern. Korrekte Grundlage für eine transparente Betriebskostenabrechnung.

Unsere Leistung – für wen?

Eigentümer

Gesetzliche Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung nach der Heizkostenverordnung (HKVO). Wir sorgen für Rechtssicherheit.

Hausverwaltung

Wir übernehmen die komplette Ablesung für Ihr gesamtes Portfolio – termingerecht, dokumentiert und abrechenbar.

Mieter

Transparente Abrechnung durch korrekt erfasste Messwerte. Kein Schätzen, keine ungerechtfertigte Nachzahlung.

Häufige Fragen

Ihre Fragen – unsere Antworten.

Wann muss ein Wasserzähler getauscht werden?

Kaltwasserzähler haben eine Eichgültigkeit von 6 Jahren, Warmwasserzähler von 5 Jahren. Nach Ablauf sind sie gesetzlich vorgeschrieben zu tauschen.

Muss ich bei der Ablesung zu Hause sein?

Nein. Bei Funksystemen lesen wir ohne Zutritt ab. Bei klassischen Zählern reicht ein kurzer Termin von wenigen Minuten.

Gilt die Heizkostenverordnung auch für mich als Vermieter?

Ja. Vermieter mit mehr als zwei Wohneinheiten und zentraler Heizanlage sind zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet.

Sie wissen, was Sie brauchen?

Dann melden Sie sich direkt. Kein langes Hin und Her.

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